Bibliothekordnung
Zum Leser der Bibliothek wird man durch Eintragung und Ausstellung eines Leserausweises. Mit der Unterzeichnung eines Lesermeldezettels und nach Durchlesen der Leihordnung verpflichtet sich der Leser, die Bestimmungen der Leihordnung sowie die Hinweise der Büchereimitarbeiter zu erfüllen.
Leserausweis wird ausgestellt
- an die Staatsbürger der Tschechischen Republik nach Vorlegung des
Personalausweises
- an ausländische Staatsangehörige auf Grund der Vorlegung einer
Aufenthaltsgenehmigung, des Reisepasses
- 100,- Erwachsene
- 50,- Rentner, Studenten, Lehrlinge, Kinder
- 20,- Urlauber
- 15,- einmalige Ausleihe (es geht auch um eine Gebühr bei einer einmaligen Ausnützung der Präsenzdienstleistungen – für die, die über keinen Leserausweis verfügen)
Nach der Ausstellung eines Leserausweises kann Leser die Dienstleistungen aller Leihstellen der Stadtbibliothek in Valašské Meziříčí ausnützen. Der Leserausweis ist unübertragbar und beim Eintritt in jede Leihstelle sofort vorzulegen. Den Verlust des Leserausweises ist der Leser verpflichtet zu melden, für die Ausstellung eines neuen Leserausweises bezahlt man eine Gebühr in der Höhe von 20,--Kč.
Der Leser kann sich nach Hause höchstens 10 Bücher und 10 Zeitschriften ausleihen. Die Ausleihfrist beträgt 1 Monat (30 Tage), bei ausgewählten Titeln von Zeitschriften 14 Tage. Auf Verlangen (auch per Telefon) kann die Ausleihfrist verlängert werden, doch nur wenn das Buch nicht von anderen Lesern gewünscht wird. Die Ausleihen von Zeitschriften werden nicht verlängert. Im Studierzimmer und im Lesesaal werden Bücher und Zeitungen nur in Anwesenheit geliehen. Belehrende Bücher, die sich nicht im Bibliothekbestand befinden, können auf Verlangen mittels des auswärtigen Leihverkehrs bestellt werden. Vom Leser muß eine Postgebühr in der Höhe von 40.--Kč bezahlt werden. Für die Reservierung eines Buches bezahlt man die Gebühr in der Höhe von 10,--Kč. Für CD-Ausleihe pro 1 Tag 10,-- Kč, fürs Wochenende 15,-- Kč. Einen Fondsbestandteil des Studierzimmers und des Lesesaales bildet auch der Bestand der regionalen Literatur der Wallachei. Diese Literatur wird nur in Anwesenheit geliehen. Im Studierzimmer können die Leser Kopier-, Scanner- und Bindedienstleistungen ausnützen. Die ausgewählten Büchertitel aus der Handbücherei werden gegen Unterschrift und Anzahlung in der Höhe von 200,-- bis 500,--Kč (wird vom Bücherwart bestimmt) geliehen. In der Musikabteilung ist der Fonds von fremdsprachlicher Literatur, Kunstliteratur und Tonbandbüchern aufbewahrt. Auch Multimedienenzyklopädien und PC-Spiele.
Internet befindet sich in der Abteilung für Erwachsene, im Lesesaal und im Studierzimmer (Hauptgebäude in der Masarykstraße) sowie in der Kinderabteilung (B.-Němcová-Straße – beim Restaurant Rajka.
Wenn ein Leser die ausgeliehenen Bücher in der festgesetzten Frist (1 Monat) nicht zurückgibt, bezahlt er eine Gebühr:
1. Mahnung 10,--Kč (die Mahnung
wird nicht geschickt)
2. Mahnung 25,--Kč (sie wird nach Ablauf von 20 Tagen seit der 1. Mahnung
geschickt)
3. Mahnung 35,--Kč (sie wird nach Ablauf von 20 Tagen seit der 2. Mahnung
geschickt)
Mahnungsbrief 60,--Kč (nach Ablauf von 20 Tagen seit der 3. Mahnung)
Bleiben die Mahnungen wirkungslos, werden die Bücher (Zeitschriften, CD) und
Verzugsgebühren von der Bücherei auf dem Gerichtswege eingetrieben. Alle
Gerichtskosten werden vom Leser bezahlt.
Wenn ein Leser ein ausgeliehenes Buch (Zeitschrift, CD) verliert oder beschädigt, muß von ihm das Dokument ersetzt werden:
a) mit einem gleichen Exemplar (Nummer, Titel)
b) mit einem finanziellen Ersatz
- Preis des Buches + 100,--Kč
- Preis der Zeitschrift + 30,--Kč
- Preis von CD + 100,--Kč
c) mit einer gebundenen Fotokopie (bei Büchern und Zeitschriften)
d) Beschädigung der Strichcode 10,--Kč
Über die Ersatzweise entscheidet Mitarbeiter der
Leihstelle.
Der Leser ist verpflichtet, der Bibliothek zu melden:
a) Änderung des Namens, Wohortes oder Nummer des
Personalausweises
b) Verlust des Leserausweises
c) Erkrankung an einer Infektionskrankheit (man muß die Desinfektion von
Büchern sicherstellen)
Rechte und Pflichten der Leser erlöschen:
b) durch Entziehung des Ausweises bei Nichteinhaltung von Bestimmungen der Leihordnung oder bei Nichtberücksichtigung von Hinweisen der Bibliothekarin